FAQ

Wir beantworten Ihre Fragen

Sie haben Fragen zu unserem Bewerbungsverfahren oder möchten mehr über uns erfahren? Vielleicht kann ein Blick in unsere FAQs Ihre Fragen bereits beantworten. Andernfalls können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.

Wer kann sich bei ADVIDUM bewerben?

Aktuell können sich alle qualifizierten, internationalen Pflegefachkräfte bewerben (ausgenommen Kandidat*innen mit Nationalitäten der WHO Safeguard' s List), welche eine mindestens drei- bis vierjährige Krankenpflegeausbildung an einer Hochschule in ihrem Heimatland erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem sollten Sie aufgrund von Visa-Restriktionen nicht älter als 45 Jahre alt sein.

Muss man ein Mindestmaß an Arbeitserfahrung haben, um sich zu bewerben?

Nein, es gibt kein Mindestmaß an Arbeitserfahrung, um sich zu bewerben. Sie sollten aber eine ausgebildete Pflegekraft sein.

Wo finde ich Informationen zum Auswahlprozess?

Auf unserer Website finden Sie unter der Rubrik „Downloads“ unsere Flyer auf Deutsch und Englisch. Sollten Sie detaillier-tere Informationen wünschen, berät Sie gerne eine/r unserer multilingualen Agent*innen. Da wir derzeit in rund 16 Ländern aktiv sind, decken wir folglich einige Sprachen ab.

Wie werde ich ausgewählt?

Nach Ihrer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung und Erstberatung durch eine/n unserer Agent*innen folgt ein Zoom-Interview. Anschließend erhalten Sie eine Vorvereinbarung von uns. Voraussetzungen dafür sind Ihre fachliche Qualifikation und erfolgte Pflichtimpfungen. Im persönlichen Gespräch möchten wir Sie näher kennenlernen: persönliche Motivation, bisherige Stationen im Leben, berufliche Wünsche und Ziele. Hier haben Sie die Gelegenheit, all Ihre Fragen zu stellen. Während des Sprachkurses lernen Sie in einem zweiten persönlichen Gespräch Ihren potenziellen Arbeitgeber kennen. Beide Seiten entscheiden danach, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.

Wie werde ich von ADVIDUM unterstützt?

Wir sind ein engagiertes, internationales Team mit langjähriger Erfahrung in der Personalbranche mit Sitz in Goldbach (Kreis Aschaffenburg). Wir konnten bisher zahlreiche Pflegefachkräfte aus diversen Ländern auf ihrem Weg in gut bezahlte Anstellungsverhältnisse mit einer offenen und angenehmen Arbeitsatmosphäre begleiten. Dies beginnt bei der persönlichen Beratung, der Organisation des Sprachkurses über die Vorbereitung der Berufsanerkennung, die Arbeitsplatzvermittlung bis hin zur Einreise nach Deutschland, inklusive aller Behördengänge sowie Wohnungssuche, Anmeldung bei der Krankenkasse und Eröffnung eines Bankkontos.

Welches Sprachlevel muss ich erreichen?

Für eine berufliche Anerkennung in Deutschland benötigen Sie das Sprachzertifikat B2. Die sprachliche Vorbereitung hat deshalb oberste Priorität. Gute und sichere Sprachkenntnisse sind der Schlüssel für ein erfolgreiches Arbeiten und schnelles Einleben in der neuen Umgebung.

Welche Voraussetzungen muss ich für die berufliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in bzw. Pflegefachmann/ -frau erbringen?

Die berufliche Anerkennung zum*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Pflegefachmann/-frau ist zwingende Voraussetzung zur Ausübung dieses Berufes in Deutschland. Ohne berufliche Anerkennung können Sie als Pflegehelfer*in ausschließlich befristet eingesetzt werden, mit entsprechend niedrigerem Verantwortungsbereich und Gehalt. Eine Anerkennung erfolgt, wenn die Ausbildungsinhalte denen in Deutschland entsprechen, das erforderliche Sprachniveau vorliegt, keine Vorstrafen sowie keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.

Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

Abhängig vom sogenannten Anerkennungsbescheid und den darin genannten Ausbildungsdifferenzen dauert es meist drei bis zwölf Monate bis zur Berufsanerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Pflegefachmann/-frau.

Wie lange dauert es, bis ich in Deutschland arbeiten kann?

Das hängt davon ab, wie schnell die notwendige Arbeitserlaubnis und das Visum erworben werden können. Außerdem spielen Ihre Deutschkenntnisse eine Rolle, denn in Deutschland benötigen Sie ein Sprachzertifikat des Levels B2, um als Pflegekraft arbeiten zu können.

Bei wem werde ich arbeiten?

Zu unseren Kunden und Kooperationspartnern gehören Krankenhäuser, Kliniken und Seniorendomizile an verschiedenen Standorten Deutschlands. Einige gehören zu großen Konzerngruppen, andere wiederum sind kleine, private Einrichtungen mit angenehmen Charme.

Lerne ich meinen künftigen Arbeitgeber vorab persönlich kennen?

Ja. Zuerst führen wir die Interviews persönlich mit Ihnen in Ihrem Heimatland via Zoom und organisieren im späteren Verlauf ein persönliches Gespräch mit der Pflegedirektion oder Einrichtungsleitung des künftigen Arbeitgebers. Dieses findet ebenfalls über Zoom statt.

Wie sehen die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses aus?

Sie erhalten einen offiziellen Arbeitsvertrag von dem zukünftigen Arbeitgeber, welcher in der Regel unbefristet ist.


Im Schnitt beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden in einer 5- oder 5,5-Tage-Woche in Schichtdiensten. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit erhalten Sie die üblichen Zuschläge. Pro Jahr haben Sie (je nach Einrichtung) einen Anspruch auf 28 bis 31,5 Urlaubstage.


Ihr monatliches Gehalt wird (abhängig von der Einrichtung) als Pflegehilfskraft während der Anerkennungsmaßnahme zwischen 2400 € und 2600 € brutto bzw. als Pflegefachkraft nach der Anerkennung zwischen 3300 € und 4000 € brutto betragen.


Um Rückzahlungen zu vermeiden, muss das Arbeitsverhältnis mindestens zwei Jahre bestehen bleiben. Sie sind natürlich stets willkommen, wenn Sie länger als zwei Jahre bei dem vermittelten Arbeitgeber bleiben möchten. Ziel ist es, eine langfristige Integration unserer Kandidat*innen zu schaffen.

Wie hoch sind die Gehaltsabzüge in Deutschland?

Dies hängt von der Steuerklasse ab, welche von dem individuellen Familienstand bestimmt wird. Im Schnitt gehen ca. 33% des Gehalts für Sozialversicherung, Rente, Steuern und Arbeitslosenversicherung ab.


Das Einkommen in Deutschland wird zum einen in einem Bruttobetrag angegeben und zum anderen als Nettobetrag ausgewiesen. Die Bezüge, die man direkt ausgezahlt bekommt, bezeichnet man als Nettolohn, der sich erst ergibt, nachdem vom Bruttoeinkommen bestimmte steuerliche und sozialpflichtige Beiträge abgezogen wurden.

Wie ist die Akzeptanz von internationalen Fachkräften in Deutschland?

An den meisten Krankenhäusern, Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland ist die „Welt zuhause“. Es arbeiten viele verschiedene Nationalitäten respektvoll miteinander, die alle gleichbehandelt werden.

Wird mir eine Wohnung zur Verfügung gestellt?

Wir helfen Ihnen natürlich eine Wohnung zu finden. Oftmals haben die Arbeitgeber aber auch Firmenwohnungen zur Unterbringung ihrer Mitarbeiter*innen oder Sie haben die Möglichkeit, für den Anfang ein Mitarbeiterzimmer in der Einrichtung zu beziehen, um sich einzugewöhnen.

Bin ich in Deutschland krankenversichert?

Ja. In Deutschland ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Alle Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Ungeachtet der Gehaltsklasse, des Alters oder der Nationalität erhalten alle Menschen Zugang zu denselben, hochwertigen Gesundheitsleistungen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen decken alle Arztbesuche und medizinisch notwendigen Behandlungen ab, private Zuzahlungen sind in der Regel kaum nötig.

Erhalte ich Unterstützung bei den Behördengängen?

Ja. Wir helfen Ihnen als internationale Fachkraft bei allen behördlichen Angelegenheiten, wie z.B. dem beruflichen Anerkennungsverfahren oder der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Kann ich meine Familie mit nach Deutschland bringen?

Es ist wichtig, dass die Voraussetzungen für eine Tätigkeit in Deutschland erfüllt werden. Die berufliche Weiterentwicklung steht somit an erster Stelle und um den Familiennachzug kann sich in diesem Rahmen leider nicht gekümmert werden. Der Umzug nach Deutschland ist ein großer Schritt, welcher gut überlegt sein sollte. Jede/r Kandidat*in braucht genug Disziplin und Zeit, um sich zunächst ganz auf die Qualifizierungsmaßnahme und - insbesondere in der Probezeit- auf die Tätigkeit in der Pflegeeinrichtung fokussiert zu sein. Einige Kandidat*innen haben im späteren Verlauf bereits auf eigene Faust ihre Familie nach Deutschland geholt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Auf Sie kommen keine Kosten für die Ausbildung, die Vermittlung oder unseren Service zu. Der künftige Arbeitgeber übernimmt die Kosten für den Sprachkurs, die Prüfungskosten und Einreisekosten. Lediglich kleinere Gebühren wie die Visa- und Anerkennungskosten sind von Ihnen selbst zu tragen. Nur wenn Sie innerhalb der ersten zwei Jahre Ihren Arbeitsvertrag in Deutschland kündigen sollten, zahlen Sie einen Teil der Ausbildungskosten zurück. Die Summe ergibt sich allein aus den tatsächlich entstandenen Kosten (Sprachkurs plus Aufwandsentschädigung) proportional zur geleisteten Arbeitsdauer, d.h. nach einem Jahr zahlen Sie nur noch die Hälfte zurück, nach ¾ der Zeit nur noch ein Viertel der Kosten etc.

Ist es wahr, dass der Personalvermittler einen Teil des Gehalts der vermittelten Fachkraft einbehält?

Wir können nicht für andere Anbieter sprechen. Für Advidum gesprochen ist es jedoch ein klares Nein. Sobald Sie am Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung in Deutschland tätig sind, stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber. Sie werden als vollwertiges Teammitglied behandelt und nach Tarif bezahlt.

Was muss ich tun, um am Bewerbungsprozess teilzunehmen?

Sie müssen sich einfach nur Bewerben! Hier geht es zu unseren attraktiven Stellenangeboten.